AGB der Firma Dieter Denz (SportiWo)
1.Angebot, Vertragsschluß
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma Textil- und Werbetechnik Center Wolfen, Inhaber Dieter Denz, (nachfolgend Lieferer) gegenüber unseren Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers binden uns nicht.
1.2 Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des BGB ist, bleiben die besonderen Vorschriften für Verbrauchergeschäfte unberührt und werden durch diese AGBs nicht geändert. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.
1.3 Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Prospekte, Muster und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Lieferer ist unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Bestellers berechtigt, Veränderungen im technischen Aufbau und in der chemischen Zusammensetzung der Produkte vorzunehmen.
1.4 Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Lieferbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.
2. Preise
2.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
2.2 Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, sind die Vertragspartner verpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese 10% höher als die bei Vertragsschluss, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten. Außerdem sind die vom Lieferer ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich widerspricht. 10% Mehr- bzw. Minderlieferung sind zulässig und werden bei der Berechnung berücksichtigt.
2.3 Für Versandaufträge unter 50,00 Euro berechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von 5,00 Euro.
3. Lieferungen und Leistungen
3.1 Unsere Angebote verstehen sich vorbehalten der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferes, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden zustande.
3.2 Der Lieferer ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden, geänderte und angepasste
Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt werden.
3.3 Erhebliche, für den Lieferer unvorhersehbare und von ihm nicht verschuldete Betriebsstörungen,
Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von Lieferanten des Lieferers, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und andere Fälle höherer Gewalt beim Lieferer und seinen Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Lieferer dem Besteller baldmöglichst mit. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als ein Monat verzögert, sind sowohl Besteller als auch Lieferer unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffene Menge vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Dem Besteller zumutbare Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferungen erfolgen in der Regel in Standardverpackungen.
3.5 Der Lieferer ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Umstände bekannt werden, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
4. Lieferfristen
4.1 Die vom Lieferer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
4.3 Überschreitet der Lieferer vereinbarte Liefertermine und will der Kunde deshalb vom Vertrag zurücktreten, so muss er uns zunächst schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen zur Lieferung setzen, nach deren ergebnislosem Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann, soweit eine Fristsetzung nach dem Gesetz nicht ausgeschlossen ist.
5.Versand, Gefahrübergang, Verpackung
5.1 Der Versand erfolgt nach Wahl des Lieferers auf Gefahr des Kunden.
5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendungen an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat.
5.3 Wird der Versand ohne Verschulden des Lieferers verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferer berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
5.5 Die Bestimmungen aus 5.1 bis 5.4 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.
6. Rücksendungen/Umtausch
Rücksendungen müssen ausreichend frankiert sein. Individuell bedruckte sowie angefertigte Artikel sind vom Umtausch bzw. die Rücknahme ausgeschlossen. Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine Gutschrift der Portokosten.
7. Zahlung
7.1 Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Bei Teillieferungen sind auch Teilrechnungen möglich. Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Der Lieferer behält sich das Recht, eine Lieferung gegen Nachnahme oder Barzahlung auszuführen, vor. Bei Neukunden aus dem Ausland erfolgt die Lieferung ausschließlich gegen Vorkasse oder Nachnahme.
7.2 Lohnaufträge (Arbeiten an Waren des Kunden) sind sofort rein netto, ohne Skontoabzug zahlbar. Bei Bedruckung der von uns gelieferten Ware ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Warenwertes zu leisten, Rest bei Lieferung.
7.3 Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen vom Lieferer bestrittener Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
7.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen nach unserer Wahl in der von deutschen Großbanken üblicherweise für Kontokorrentkredite geforderten Höhe oder in Höhe von 8 Prozentpunkten, bei verbrauchern 5 Prozentpunkten, über dem Basiszinssatz zu berechnen.
7.5 Die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen oder andere Umstände, welche beim Anlegen banküblicher Maßstäbe auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers schließen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zur Folge.
7.6 Im Falle des Verzuges mit Zahlungen sind wir vor der weiteren Belieferung nach Wahl des Lieferers berechtigt, die Stellung einer angemessenen Bankbürgschaft oder die Leistung von Vorkasse zu verlangen.
7.7 Voraussetzung für Skonto-Inanspruchnahme ist der vorherige Ausgleich aller fälligen Rechnungsbeträge.
8. Urheber- und sonstige Rechte
8.1 Das Urheber- und Vervielfälltigungsrecht an Eigenskizzen, Entwürfen, Originalen usw. verbleibt allein beim Lieferer. Der Nachdruck urheberrechtlich oder sonst gewerblich geschützter Lieferungen ist nicht gestattet. Zur Druck- oder Stickherstellung benötigte Materialien (Druckfahnen, Stickkarten, Dateien und ähnliches) und Filme bleiben auch bei gesonderter anteiliger Berechnung Eigentum des Lieferers. Die Kosten für Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag für Druck- oder Stickarbeiten nicht zu Stande kommt. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat den Lieferer von allen Ansprüchen wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
8.2 Der Lieferer übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen.
8.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen - ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns - lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
8.4 Der Kunde wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt in Anspruch genommen wird.
9. Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung
9.1 Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit oder Menge sind unter Angabe der Rechnungs- und Versandnummer, der Produktbezeichnung und Gebindesignierung unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel spätestens 7 Tage nach Erkennung, schriftlich dem Lieferer anzuzeigen.
9.2 Bei ordnungsgemäß angezeigten und begründeten Beanstandungen ist der Lieferer innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl zu Ersatzleistung oder Nachbesserung, Wandlung oder Minderung gehalten. Welche Möglichkeit er wählt, muss er unverzüglich erklären. Erfüllt der Lieferer diese Verpflichtung nicht, steht dem Besteller das Recht zur Wahl zwischen diesen Ansprüchen zu.
9.3 Die Haftung des Lieferers für nicht am Liefergegenstand entstandene Schäden ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, soweit es sich nicht um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit handelt.
9.4 Bestandteil des Auftrages für Drucke auf angelieferte Teile ist außerdem, dass keine Haftung für die angelieferten Teile übernommen werden kann. Die vom Kunden angelieferten Teile können vom Lieferer nicht auf chemische Zusammensetzung hin überprüft werden. Je nachdem, welche chemische Vorbehandlung bzw. Imprägnierung an Textilien vorgenommen worden ist, kann eine dauerhafte Haltbarkeit des Druckes nicht gewährleistet werden. Auch können Temperaturunterschiede oder chemische Einflüsse im Nachhinein andere Haltbarkeitsergebnisse bringen. Für eventuelle Ausfälle kann daher vom Lieferer keine Haftung übernommen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche sind auf die Nettodruckkosten begrenzt. Der Umtausch bedruckter Ware ist ausgeschlossen. Fertigungstechnisch bedingte Qualitätsschwankungen sind bei handwerklicher Produktion nicht ausgeschlossen und müssen akzeptiert werden.
9.5 Geringfügige Abweichungen von Farbe, Format und Qualität berechtigen nicht zur Mängelrüge, es sei denn, bestimmte Eigenschaften sind zugesichert.
9.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate gegenüber Unternehmen, beginnend mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (siehe Ziff. 5.). Unabhängig davon gibt der Lieferer etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungsansprüche der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
9.7 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, andere Betriebssysteme verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jeglicher Garantieanspruch.
9.8 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung, normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, netzbedingte Überspannungen, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsfälle, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
10. Anwendungstechnische Beratung
Anwendungstechnische Beratung erteilt der Lieferer nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Produkte befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Die Ware bleibt Eigentum des Lieferers, bis der Kunde seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Lieferer getilgt hat.
11.2 Bei der Verarbeitung der gelieferten Waren durch den Kunden gilt der Lieferer als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstandenen Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Lieferer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der gelieferten Ware mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware zum Rechnungs- oder - mangels eines solchen - Verkehrswert der Hauptsache auf den Lieferer über.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an den Lieferer ab.
11.4 Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum des Lieferers stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferer rechtzeitig nachkommt.
11.5 Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen dem Lieferer Eigentumsrechte zustehen, zur Sicherung an den Lieferer ab, und zwar im Umfang des jeweiligen Eigentumsanteils des Lieferers an den verkauften Waren. Verbindet oder vermischt der Kunde die gelieferte Ware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er bereits jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung an den Lieferer ab.
11.6 Der Kunde ist auf Verlangen des Lieferers verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung bekanntzugeben und dem Lieferer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
11.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Lieferer berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der in seinem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.
12. Export
Der Export unserer Waren und unseres technischen Know-how´s in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Regelung gegenüber dem Lieferer.
13. EG-Einfuhrumsatzsteuer
13.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ohne gesonderte Anfrage an uns. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die Firma Dieter Denz zu erteilen.
13.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eventuelle Bearbeitungsgebühren - die beim Lieferer aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.
13.3 Jegliche Haftung des Lieferers aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit unsererseits nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt..
14. Elektronische Medien (Internet/E-Mail/Datenträger/BBS)
14.1 Der Lieferer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit für die, in den von ihm betriebenen elektronischen Medien, zur Verfügung gestellten Daten und Informationen.
14.2 Ein Recht auf Zugang zu den elektronischen Medien besteht nicht. Bei Missbrauch kann der Lieferer die Zugangsberechtigung jederzeit ohne Vorankündigung entziehen.
14.3 Dem Kunden unserer elektronischen Medien ist bekannt, dass durch die Benutzung dieser Medien, Computerviren auf den Kunden-Computer transferiert werden können. Dies gilt auch für die Annahme von E-Mails. Der Kunde bzw. Empfänger dieser Daten wird für den Einsatz eines geeigneten Virenschutzprogramms sorgen.
15. Allgemeine Bestimmungen
15.1 Der Kunde ist, außer in den Fällen des § 354a HGB, nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
15.2 Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle des Lieferers, für die Zahlung dessen Sitz.
15.3 Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr wird ausgeschlossen.
15.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung.
15.6 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftigte Lücken.
16. Veröffentlichungsrechte
Der Lieferer behält sich vor, alle von ihm oder für ihn bedruckten Artikel in seinen Katalogen, Prospekten und sonstigen Veröffentlichungen abzubilden, auf Messen auszustellen und als Muster zu versenden. Einzelgenehmigungen werden hierzu nicht benötigt.
Wolfen, Januar 2008